277.3
CH-SG
Art. 3 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Beteiligte Körperschaften
I. Grundlagen
Art. 3 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Beteiligte Körperschaften
1. Beteiligte Körperschaften nach dieser Vereinbarung sind der Kanton St.Gallen, der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen und die politische Gemeinde St.Gallen.