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277.3 CH-SG

Art. 3 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Beteiligte Körperschaften

I. Grundlagen
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Art. 3 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Beteiligte Körperschaften

1. Beteiligte Körperschaften nach dieser Vereinbarung sind der Kanton St.Gallen, der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen und die politische Gemeinde St.Gallen.

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