277.3
CH-SG
Art. 16 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Einbezug in die Finanzierung
IV. Einbezug Dritter
Art. 16 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Einbezug in die Finanzierung
1. Die Vertragsparteien wirken hin auf den Einbezug Dritter in die Finanzierung der Planung und Umsetzung.