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277.3 CH-SG

Art. 14 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Information

III. Planung und Umsetzung der gemeinsamen Ziele
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Art. 14 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Information

1. Die Vertragsparteien informieren einander über wesentliche Geschäfte, die den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes betreffen.

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