277.3
CH-SG
Art. 13 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Ressourcen
III. Planung und Umsetzung der gemeinsamen Ziele
Art. 13 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Ressourcen
1. Die Vertragsparteien stellen im Rahmen ihrer Kompetenzen die notwendigen Ressourcen für die Planung sowie für die Umsetzung gemeinsamer Aufgaben bereit.
2. Sie verpflichten ihre Verwaltungsstellen zur Zusammenarbeit mit den Verwaltungsstellen der beteiligten Körperschaften und mit beauftragten Dritten.