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277.3 CH-SG

Art. 12 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Zuständigkeiten

III. Planung und Umsetzung der gemeinsamen Ziele
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Art. 12 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Zuständigkeiten

1. Für die Verabschiedung und Aktualisierung des Managementplans sowie für die Verabschiedung der Aufgaben- und Massnahmenplanung sind die Vertragsparteien zuständig. Die Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit.

2. Für Beschlüsse betreffend Umsetzung und Finanzierung von Aufgaben und Massnahmen verbleibt die Zuständigkeit bei den jeweils zuständigen Organen der beteiligten Körperschaften.

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