277.3
CH-SG
Art. 10 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen - Umsetzung a) gemeinsame Aufgaben und Massnahmen
III. Planung und Umsetzung der gemeinsamen Ziele
Art. 10 Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen · Umsetzung a) gemeinsame Aufgaben und Massnahmen
1. Die federführende Stelle plant und koordiniert die Umsetzung gemeinsamer Aufgaben und Massnahmen.