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277.12 KEV CH-SG

Art. 5 Kulturerbeverordnung (KEV) - Unterschutzstellungs-Vereinbarungen ([Art. 9](https://www.gesetzessammlung.sg.ch/data/277.1/de/art9) Bst. a KEG)

II. Unterschutzstellung von beweglichem Kulturerbe
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Art. 5 KEV · Unterschutzstellungs-Vereinbarungen ([Art. 9](https://www.gesetzessammlung.sg.ch/data/277.1/de/art9) Bst. a KEG)

1. Die Vereinbarung zwischen Eigentümerin oder Eigentümer und dem Departement des Innern über die Unterschutzstellung von beweglichem Kulturerbe regelt wenigstens

a) den Gegenstand der Unterschutzstellung;

b) die Pflichten der Eigentümerin oder des Eigentümers und die weiteren Wirkungen der Unterschutzstellung nach Art. 11 bis Art. 18 KEG;

c) Vertragsdauer und Kündigung.

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