Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
277.12 KEV CH-SG

Art. 17 Kulturerbeverordnung (KEV) - b) Form und Inhalt

III. Kantonsbeiträge an bewegliches und immaterielles Kulturerbe - 2. Zuständigkeiten und Verfahren
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Art. 17 KEV · b) Form und Inhalt

1. Das Gesuch um einen Kantonsbeitrag muss wenigstens enthalten

a) das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular;

b) eine Beschreibung der Massnahmen;

c) Budget und Finanzierungsplan der Massnahmen.

2. Das Amt für Kultur kann die Einreichung weiterer Unterlagen und Angaben verlangen.

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