Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
276.11 BiblV CH-SG

Art. 9 Bibliotheksverordnung (BiblV) - c) Auftragserteilung

I. Förderung des Bibliothekswesens - 2. Kantonsbeiträge - b) Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 BiblV · c) Auftragserteilung

1. Die kantonale Bibliothekskommission kann Trägerschaften von Bibliotheken mit deren Zustimmung mit der Umsetzung einer Massnahme oder Durchführung eines Projekts beauftragen und ihnen nach den Bestimmungen dieses Erlasses einen Kantonsbeitrag zusichern. Vorbehalten bleibt nach Massgabe der Beitragshöhe die Zuständigkeit der Regierung.

2. Im Fall einer Auftragserteilung entfällt das Beitragsverfahren nach Art. 5 und 6 dieses Erlasses.

← Art. 8 BiblV Bibliotheksverordnung (BiblV) - Geltungsdauer Art. 10 BiblV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →