276.11
BiblV
CH-SG
Art. 9 Bibliotheksverordnung (BiblV) - c) Auftragserteilung
I. Förderung des Bibliothekswesens - 2. Kantonsbeiträge - b) Verfahren
Art. 9 BiblV · c) Auftragserteilung
1. Die kantonale Bibliothekskommission kann Trägerschaften von Bibliotheken mit deren Zustimmung mit der Umsetzung einer Massnahme oder Durchführung eines Projekts beauftragen und ihnen nach den Bestimmungen dieses Erlasses einen Kantonsbeitrag zusichern. Vorbehalten bleibt nach Massgabe der Beitragshöhe die Zuständigkeit der Regierung.
2. Im Fall einer Auftragserteilung entfällt das Beitragsverfahren nach Art. 5 und 6 dieses Erlasses.