Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
276.11 BiblV CH-SG

Art. 5 Bibliotheksverordnung (BiblV) - Beitragsgesuch a) Grundsatz

I. Förderung des Bibliothekswesens - 2. Kantonsbeiträge - b) Verfahren
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Art. 5 BiblV · Beitragsgesuch a) Grundsatz

1. Die Trägerschaft reicht der Fachstelle Bibliotheken zuhanden der kantonalen Bibliothekskommission vor Beginn der Umsetzung der Massnahme oder der Durchführung des Projekts das Beitragsgesuch ein.

2. Die Fachstelle Bibliotheken stellt ein Gesuchsformular zur Verfügung.

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