Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
275.1 KFG CH-SG

Art. 1 Kulturförderungsgesetz (KFG) - Gegenstand

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 KFG · Gegenstand

1. Dieser Erlass regelt

a) die Aufgabenteilung und die allgemeinen Grundsätze von Kanton und politischen Gemeinden im Bereich der Kulturförderung;

b) die Kulturförderung durch den Kanton in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe.

2. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen zur Kulturförderung nach der besonderen Gesetzgebung, insbesondere dem Kulturerbegesetz vom 15. August 2017[4].

Kulturförderungsgesetz (KFG) - Gegenstand Art. 2 KFG →

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