273.1
CH-SG
Art. 9 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen - b) Vollzugsbeginn
Art. 9 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen · b) Vollzugsbeginn
1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2010 angewendet.