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273.1 CH-SG

Art. 9 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen - b) Vollzugsbeginn

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Art. 9 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen · b) Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2010 angewendet.

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