273.1
CH-SG
Art. 8 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen - Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 8 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen · Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Grossratsbeschluss über Kantonsbeiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen vom 26. Mai 2000 wird aufgehoben.