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273.1 CH-SG

Art. 8 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen - Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 8 Gesetz über Beiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen · Schlussbestimmungen a) Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Grossratsbeschluss über Kantonsbeiträge an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen vom 26. Mai 2000 wird aufgehoben.

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