271.3
CH-SG
Art. 6 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen - Ausführungsvorschriften
Art. 6 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen · Ausführungsvorschriften
1. Das zuständige Departement und der Administrationsrat erlassen die weiter nötigen Vorschriften über die Verwaltung und Benützung des Stiftsarchives.