271.3
CH-SG
Art. 4 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen - Verwaltungskosten
Art. 4 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen · Verwaltungskosten
1. Die Kosten der Verwaltung des Stiftsarchives einschliesslich des Gehaltes des Archivars tragen der Kanton und der Konfessionsteil nach dem jährlichen Voranschlage je zur Hälfte. Die Verwaltung des Pfäferser Archives geht zu Lasten des Kantons.