Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
271.3 CH-SG

Art. 2 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen - Unterbringung

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Art. 2 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen · Unterbringung

1. Der Kanton sorgt im Einvernehmen mit dem katholischen Konfessionsteil für die zur zweckmässigen Unterbringung des Stiftsarchives nötigen Räumlichkeiten und Einrichtungen.

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