271.3
CH-SG
Art. 2 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen - Unterbringung
Art. 2 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen · Unterbringung
1. Der Kanton sorgt im Einvernehmen mit dem katholischen Konfessionsteil für die zur zweckmässigen Unterbringung des Stiftsarchives nötigen Räumlichkeiten und Einrichtungen.