Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
271.3 CH-SG

Art. 1 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen - Inhalt und Eigentum

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen · Inhalt und Eigentum

1. Das Stiftsarchiv enthält die Archivbestände des ehemaligen Klosters St.Gallen. Es ist gemeinsames Eigentum des Kantons und des katholischen Konfessionsteiles.

2. In den gleichen Räumen ist auch das Archiv des ehemaligen Klosters Pfäfers untergebracht, das dem Kanton St.Gallen allein gehört.

3. Die vom Administrationsrate dem Stiftsarchiv als Deposita zur Aufbewahrung übergebenen Bücher und Akten sind als solche zu bezeichnen, in ein Verzeichnis aufzunehmen und bleiben Eigentum des katholischen Konfessionsteiles.

Inhalt und Eigentum Art. 2 Übereinkunft betreffend das Eigentum und die Verwaltung des Stiftsarchives St.Gallen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →