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236.1 CH-SG

Art. 4 Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise - Vollzugsbeginn

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Art. 4 Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Juli 2004 angewendet.

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