236.1
CH-SG
Art. 3 Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 3 Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Regierungsratsbeschluss über die Berufsberatungskreise vom 3. November 1992 wird aufgehoben.