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236.1 CH-SG

Art. 1 Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise - Berufsberatungskreise

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Art. 1 Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise · Berufsberatungskreise

1. Die Berufsberatungskreise werden wie folgt festgelegt

Beratungskreis: St.Gallen

Einzugsgebiet: Wahlkreis St.Gallen und Wahlkreis Rorschach sowie politische Gemeinde Degersheim

Beratungskreis: Rheintal

Einzugsgebiet: Wahlkreis Rheintal

Beratungskreis: Werdenberg

Einzugsgebiet: Wahlkreis Werdenberg

Beratungskreis: Sarganserland

Einzugsgebiet: Wahlkreis Sarganserland

Beratungskreis: See-Gaster

Einzugsgebiet: Wahlkreis See-Gaster

Beratungskreis: Toggenburg

Einzugsgebiet: Wahlkreis Toggenburg ohne politische Gemeinde Kirchberg

Beratungskreis: Wil

Einzugsgebiet: Wahlkreis Wil ohne politische Gemeinde Degersheim, zuzüglich politische Gemeinde Kirchberg

Berufsberatungskreise Art. 2 Regierungsbeschluss über die Berufsberatungskreise →

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