Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
236.1 CH-SG

Berufsberatungskreise

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die Berufsberatungskreise werden wie folgt festgelegt

Beratungskreis: St.Gallen

Einzugsgebiet: Wahlkreis St.Gallen und Wahlkreis Rorschach sowie politische Gemeinde Degersheim

Beratungskreis: Rheintal

Einzugsgebiet: Wahlkreis Rheintal

Beratungskreis: Werdenberg

Einzugsgebiet: Wahlkreis Werdenberg

Beratungskreis: Sarganserland

Einzugsgebiet: Wahlkreis Sarganserland

Beratungskreis: See-Gaster

Einzugsgebiet: Wahlkreis See-Gaster

Beratungskreis: Toggenburg

Einzugsgebiet: Wahlkreis Toggenburg ohne politische Gemeinde Kirchberg

Beratungskreis: Wil

Einzugsgebiet: Wahlkreis Wil ohne politische Gemeinde Degersheim, zuzüglich politische Gemeinde Kirchberg

1. Das Bildungsdepartement legt den Zeitpunkt der Umsetzung für die einzelnen Kreise nach Massgabe der Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten fest.

1. Der Regierungsratsbeschluss über die Berufsberatungskreise vom 3. November 1992 wird aufgehoben.

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