Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
234.111.1 CH-SG

Kanton St. Gallen 234.111.1

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Regierungsbeschluss vom 12. März 2019 über den Beitritt zur Vereinbarung zur Aufhebung der «Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs» wird genehmigt.

1. Sollten nicht sämtliche Bestimmungen des Gründungserlasses der Rechtsnachfolgerin der Hochschule für Technik Buchs bis zum 1. Januar 2021 in Vollzug treten, wird die Regierung ermächtigt, Vereinbarungen abzuschliessen, welche die Modalitäten des Ausstiegs des Kantons Graubünden aus der Hochschule für Technik Buchs auf Ende des Jahres 2020 regeln.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →