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CH-SG
Art. 7 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein - Kündigung
Art. 7 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein · Kündigung
1. Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren auf das Ende eines Schuljahres gekündigt werden.
2. Eine vorzeitige Kündigung ist zulässig, wenn wesentliche Voraussetzungen der Vereinbarung nicht mehr erfüllt sind.