Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
232.4 CH-SG

Art. 4 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein - Vertretung in den Berufsfachschulkommissionen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein · Vertretung in den Berufsfachschulkommissionen

1. Das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen gewährt dem Fürstentum Liechtenstein eine angemessene Vertretung in den Berufsfachschulkommissionen.

← Art. 3 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein Besuch von Berufsfachschulen a)Grundsatz Art. 5 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →