232.4
CH-SG
Art. 4 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein - Vertretung in den Berufsfachschulkommissionen
Art. 4 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein · Vertretung in den Berufsfachschulkommissionen
1. Das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen gewährt dem Fürstentum Liechtenstein eine angemessene Vertretung in den Berufsfachschulkommissionen.