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CH-SG
Art. 3 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein - Schulgeld
Art. 3 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein · Schulgeld
1. Das Fürstentum Liechtenstein entrichtet ein Schulgeld
a) in der Höhe der Vollkosten für Lernende nach Art. 1 Abs. 1 dieser Vereinbarung;
b) nach dem Gebührentarif für die Berufsbildung des Kantons St.Gallen vom 9.März 2010 für Personen nach Art. 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung.