232.4
CH-SG
Art. 2 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein - b)Ausnahme
Art. 2 Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein · b)Ausnahme
1. Diese Vereinbarung wird auf Lehrgänge zur Erlangung der Berufsmaturität nach Lehrabschluss (BM 2) nicht angewendet. Deren Besuch und finanzielle Abgeltung richten sich nach der Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) vom 1. März 2001.