231.31
EVA-BS
CH-SG
Art. 24 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - Nicht planbare zusätzliche Lektionen
IV. Rektorat und Lehrpersonen mit Personalführungsaufgaben
Art. 24 EVA-BS · Nicht planbare zusätzliche Lektionen
1. Bei der Rektorin oder dem Rektor werden nicht planbare zusätzliche Lektionen nicht ausbezahlt oder kompensiert.