Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.31 EVA-BS CH-SG

Art. 24 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - Nicht planbare zusätzliche Lektionen

IV. Rektorat und Lehrpersonen mit Personalführungsaufgaben
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Art. 24 EVA-BS · Nicht planbare zusätzliche Lektionen

1. Bei der Rektorin oder dem Rektor werden nicht planbare zusätzliche Lektionen nicht ausbezahlt oder kompensiert.

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