231.31
EVA-BS
CH-SG
Art. 14 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - d) besondere Aufträge
III. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
Art. 14 EVA-BS · d) besondere Aufträge
1. Der zuständigen Stelle des BWZ stehen für die Erteilung besonderer Aufträge an Lehrpersonen Ressourcen zur Verfügung. Das Bildungsdepartement regelt die Einzelheiten.
2. Der Umfang der besonderen Aufträge geht im Lehrauftrag der Lehrperson zulasten des Kernauftrags Unterricht.