231.31
EVA-BS
CH-SG
Art. 12 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - b) Kernauftrag Unterricht
III. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
Art. 12 EVA-BS · b) Kernauftrag Unterricht
1. Die maximalen Unterrichtspensen richten sich nach den Laufbahnen im Anhang zu diesem Erlass.
2. Der Unterricht je Jahreswochenlektion wird im Lehrauftrag angerechnet mit
a) in Laufbahn A: 3,76 Prozent;
abis)* in Laufbahn B: 3,62 Prozent;
b)* in Laufbahn E: 3,48 Prozent;
c) in den Laufbahnen C, D und F: 3,36 Prozent.