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231.31 EVA-BS CH-SG

Art. 12 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - b) Kernauftrag Unterricht

III. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
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Art. 12 EVA-BS · b) Kernauftrag Unterricht

1. Die maximalen Unterrichtspensen richten sich nach den Laufbahnen im Anhang zu diesem Erlass.

2. Der Unterricht je Jahreswochenlektion wird im Lehrauftrag angerechnet mit

a) in Laufbahn A: 3,76 Prozent;

abis)* in Laufbahn B: 3,62 Prozent;

b)* in Laufbahn E: 3,48 Prozent;

c) in den Laufbahnen C, D und F: 3,36 Prozent.

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