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231.31 EVA-BS CH-SG

Art. 11 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - Lehrauftrag a) Zusammensetzung

III. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
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Art. 11 EVA-BS · Lehrauftrag a) Zusammensetzung

1. Der Lehrauftrag setzt sich zusammen aus

a) dem Kernauftrag Unterricht;

b) dem erweiterten Auftrag;

c) den besonderen Aufträgen.

2. Das Bildungsdepartement regelt die Einzelheiten.

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