231.31
EVA-BS
CH-SG
Art. 11 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - Lehrauftrag a) Zusammensetzung
III. Jahresarbeitszeit und Lehrauftrag
Art. 11 EVA-BS · Lehrauftrag a) Zusammensetzung
1. Der Lehrauftrag setzt sich zusammen aus
a) dem Kernauftrag Unterricht;
b) dem erweiterten Auftrag;
c) den besonderen Aufträgen.
2. Das Bildungsdepartement regelt die Einzelheiten.