Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.31 EVA-BS CH-SG

Art. 1 Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 EVA-BS · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass gilt an kantonalen Berufs- und Weiterbildungszentren (nachfolgend BWZ) für das Arbeitsverhältnis von

a) Lehrpersonen der Grundbildung;

b)* ...

c) Rektorinnen und Rektoren;

d) Lehrpersonen mit Personalführungsaufgaben.

2. Er wird sachgemäss auf Lehrpersonen an Berufsfachschulen von nichtstaatlichen Trägern nach Art. 9 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung vom 23. September 2007 angewendet.

Ergänzende Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren (EVA-BS) - Geltungsbereich Art. 2 EVA-BS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →