Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.14 BMV CH-SG

Art. 6 Berufsmaturitätsverordnung (BMV) - Schulzuweisung

II. Berufsmaturitätsunterricht
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Art. 6 BMV · Schulzuweisung

1. Das Amt für Berufsbildung teilt die Lernenden den kantonalen Berufsfachschulen zu.

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