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231.14 BMV CH-SG

Art. 3 Berufsmaturitätsverordnung (BMV) - Wirtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschulen an kantonalen Mittelschulen

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 BMV · Wirtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschulen an kantonalen Mittelschulen

1. Dieser Erlass gilt nicht für Bildungsgänge der Wirtschaftsmittelschulen und der Informatikmittelschulen an kantonalen Mittelschulen.

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