231.14
BMV
CH-SG
Art. 3 Berufsmaturitätsverordnung (BMV) - Wirtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschulen an kantonalen Mittelschulen
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 BMV · Wirtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschulen an kantonalen Mittelschulen
1. Dieser Erlass gilt nicht für Bildungsgänge der Wirtschaftsmittelschulen und der Informatikmittelschulen an kantonalen Mittelschulen.