Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.14 BMV CH-SG

Art. 2 Berufsmaturitätsverordnung (BMV) - Anbieter

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 BMV · Anbieter

1. Anbieter im Sinn dieses Erlasses, soweit sie eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge zum Erwerb der Berufsmaturität im Kanton St.Gallen anbieten, sind

a) kantonale Berufsfachschulen;

b) private Institutionen.

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