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231.13 CH-SG

Art. 5 Vereinbarung über die Organisation der Lehrabschlussprüfungen durch den Kantonal St.Gallischen Gewerbeverband - Vollzugsbeginn

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Art. 5 Vereinbarung über die Organisation der Lehrabschlussprüfungen durch den Kantonal St.Gallischen Gewerbeverband · Vollzugsbeginn

1. Diese Vereinbarung wird ab 1. August 2005 angewendet.

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