231.13
CH-SG
Art. 1 Vereinbarung über die Organisation der Lehrabschlussprüfungen durch den Kantonal St.Gallischen Gewerbeverband - Übertragung
Art. 1 Vereinbarung über die Organisation der Lehrabschlussprüfungen durch den Kantonal St.Gallischen Gewerbeverband · Übertragung
1. Die Organisation der Lehrabschlussprüfungen in den dem Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 unterstellten Berufen wird dem Kantonal St.Gallischen Gewerbeverband übertragen.
2. Ausgenommen sind die Prüfungen in den allgemeinbildenden Fächern.