231.11
CH-SG
Art. 22 Berufsbildungsverordnung - Steuerungskonferenzen
1. Brückenangebote - 3. Schulische Bildung - b) Organisation
Art. 22 Berufsbildungsverordnung · Steuerungskonferenzen
1. Das Amt für Berufsbildung setzt zur operativen Steuerung, Abstimmung und Koordination von Querschnittsthemen zwischen den Berufsfachschulen Steuerungskonferenzen ein.
2. Es regelt Zusammensetzung, Kompetenzen, Aufgaben und Arbeitsweise der Steuerungskonferenzen.