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231.11 CH-SG

Art. 22 Berufsbildungsverordnung - Steuerungskonferenzen

1. Brückenangebote - 3. Schulische Bildung - b) Organisation
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Art. 22 Berufsbildungsverordnung · Steuerungskonferenzen

1. Das Amt für Berufsbildung setzt zur operativen Steuerung, Abstimmung und Koordination von Querschnittsthemen zwischen den Berufsfachschulen Steuerungskonferenzen ein.

2. Es regelt Zusammensetzung, Kompetenzen, Aufgaben und Arbeitsweise der Steuerungskonferenzen.

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