231.1
EG-BB
CH-SG
Art. 9b Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Steuerung und Beaufsichtigung der Berufsfachschule
II. Berufliche Grundbildung - 4. Berufsfachschulen
Art. 9b EG-BB · Steuerung und Beaufsichtigung der Berufsfachschule
1. Die zuständige Stelle des Kantons steuert und beaufsichtigt die Berufsfachschule.
2. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Zuständigkeit der Berufsfachschulkommission.