Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.1 EG-BB CH-SG

Art. 50 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Referendum

VII. Schlussbestimmungen
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Art. 50 EG-BB · Referendum

1. Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

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