231.1
EG-BB
CH-SG
Art. 5 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Typen
II. Berufliche Grundbildung - 2. Brückenangebote
Art. 5 EG-BB · Typen
1. Der Kanton bietet zur gezielten Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung im Anschluss an die Volksschule an
a) das allgemeine Berufsvorbereitungsjahr und den Vorkurs für Gestaltung;
b) die Vorlehre;
c) den Integrationskurs. Vorbehalten bleibt der Integrationskurs für fremdsprachige Jugendliche nach der Gesetzgebung über die Volksschule.
2. ...
3. Die zuständige Stelle des Kantons kann die Zahl der Klassen des Vorkurses für Gestaltung beschränken, wenn die Nachfrage das Angebot an Ausbildungsplätzen übersteigt.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
BEK 2017 162 · sz (Art. 5 URG)
Complainant's Appeal Dismissed for Failure to Pay Security Deposit
Provision whose violation was alleged by the appellant but was not used in the final order.