Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.1 EG-BB CH-SG

Art. 39a Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Gebühren und Schulgelder

V. Finanzierung - 4. Informatikmittelschule
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Art. 39a EG-BB · Gebühren und Schulgelder

1. Gebühren und Schulgelder an einer Informatikmittelschule richten sich nach dem Mittelschulgesetz vom 12. Juni 1980.

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