Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.1 EG-BB CH-SG

Art. 27a Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Angebot, Zweck und Voraussetzungen

IV. Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung - IVbis. Gestalterischer Vorkurs für Erwachsene
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (58 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27a EG-BB · Angebot, Zweck und Voraussetzungen

1. Der Gestalterische Vorkurs für Erwachsene vermittelt gestalterische Grundlagen, fördert das selbständige, projektbezogene Arbeiten und begleitet durch gestalterisch-künstlerische Prozesse.

2. Er dient der Erlangung der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Weiterbildung oder Laufbahnentwicklung.

3. Voraussetzungen für die Aufnahme sind ein bestandener Berufs- oder Mittelschulabschluss und das bestandene Aufnahmeverfahren.

← Art. 27 EG-BB Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Geltungsbereich Art. 27b EG-BB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →