231.1
EG-BB
CH-SG
Art. 19a Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Kantonale Fachkommissionen
II. Berufliche Grundbildung - 4. Berufsfachschulen
Art. 19a EG-BB · Kantonale Fachkommissionen
1. Je Beruf oder Berufsfeld mit Beschulung im Kanton besteht eine kantonale Fachkommission.
2. Die kantonalen Fachkommissionen überwachen die Umsetzung der Bildungsverordnungen nach Art. 19 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002, wirken bei deren Weiterentwicklung in der Verbundpartnerschaft mit und fördern die Vernetzung zwischen den Organisationen der Arbeitswelt und den Berufsfachschulen.
3. Die zuständige Stelle des Kantons erlässt ein Pflichtenheft.