Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.1 EG-BB CH-SG

Art. 18 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - c) Aufgaben

II. Berufliche Grundbildung - 4. Berufsfachschulen
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Art. 18 EG-BB · c) Aufgaben

1. Die Berufsfachschulkommission unterstützt die zuständige Stelle des Kantons nach Massgabe von deren Weisungen und Aufträgen bei der Steuerung und Beaufsichtigung der Berufsfachschule.

2. Sie

a)* erlässt ein Schulreglement. Es bedarf der Genehmigung des zuständigen Departementes;

b)* leitet die Qualitäts- und Organisationsentwicklung;

c)* bestimmt das Angebot in der höheren Berufsbildung sowie in der Weiterbildung und stellt die Rechnungsführung nach Art. 13 Abs. 1 dieses Erlasses sicher;

d)* beantragt dem zuständigen Departement die Wahl ihrer Mitglieder, einschliesslich die Wahl ihrer Präsidentin oder ihres Präsidenten;

e)* beantragt dem zuständigen Departement die Wahl der Rektorin oder des Rektors;

f)* beantragt der zuständigen Stelle des Kantons die Wahl der Leiterin oder des Leiters der Verwaltung;

g)* begründet das Arbeitsverhältnis der übrigen Schulleitungsmitglieder, der Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals. Die zuständige Stelle des Kantons bestimmt auf Antrag der Berufsfachschulkommission den Lohn.

3. ...

3bis An ihren Sitzungen nehmen mit beratender Stimme insbesondere die Rektorin oder der Rektor und eine von der Lehrerschaft bestimmte Vertretung teil.

4. ...

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