Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.1 EG-BB CH-SG

Art. 17a Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - b) Steuerung und Beaufsichtigung

II. Berufliche Grundbildung - 4. Berufsfachschulen
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Art. 17a EG-BB · b) Steuerung und Beaufsichtigung

1. Die zuständige Stelle des Kantons steuert und beaufsichtigt die Berufsfachschulkommission.

2. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Zuständigkeit der Berufsfachschulkommission.

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