231.1
EG-BB
CH-SG
Art. 17a Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - b) Steuerung und Beaufsichtigung
II. Berufliche Grundbildung - 4. Berufsfachschulen
Art. 17a EG-BB · b) Steuerung und Beaufsichtigung
1. Die zuständige Stelle des Kantons steuert und beaufsichtigt die Berufsfachschulkommission.
2. Vorbehalten bleibt die gesetzliche Zuständigkeit der Berufsfachschulkommission.