Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.1 EG-BB CH-SG

Art. 13 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (EG-BB) - Weiterbildung an kantonalen Berufsfachschulen

II. Berufliche Grundbildung - 4. Berufsfachschulen
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Art. 13 EG-BB · Weiterbildung an kantonalen Berufsfachschulen

1. Die kantonalen Berufsfachschulen führen für die Weiterbildung eine eigene Rechnung auf Vollkostenbasis. Gewinn und Verlust werden auf die nächste Rechnung vorgetragen.

2. Vorbehalten bleibt eine Mitfinanzierung durch den Kanton. Sie richtet sich nach Art. 32 dieses Erlasses.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 92-031 (Art. 13 LDA)
Alcohol and Tobacco Advertising Ban Revision
This article is modified to restrict advertising for alcoholic beverages and tobacco, introducing new rules for what is permissible.