230.30
CH-SG
Art. 2 Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)
Art. 2 Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)
1. Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.