230.30
CH-SG
Kanton St. Gallen 230.30
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)
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1. Der Kanton St.Gallen tritt der am 16. Juni 2005 geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) vom 18. Februar 1993 bei.
Art. 1a Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)
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1. Der Kanton St.Gallen stimmt den am 24. Oktober und 21. November 2013 beschlossenen Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) vom 18. Februar 1993 zu.
Art. 2 Regierungsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung)
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1. Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.