Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
218.312 CH-SG

Art. 8 Personalreglement - An- und Abwesenheit

I. Allgemeine Bestimmungen - 3. Arbeitszeit
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Art. 8 Personalreglement · An- und Abwesenheit

1. Die Hochschulleitung erlässt Weisungen zum Umgang mit An- und Abwesenheiten.

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