Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
218.312 CH-SG

Art. 48 Personalreglement - Funktion

II. Besondere Bestimmungen für einzelne Personalkategorien - 5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit administrativ-akademischen Schnittstellenfunktionen (Third Space)
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Art. 48 Personalreglement · Funktion

1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit administrativ-akademischen Schnittstellenfunktionen übernehmen Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Hochschulmanagement und akademischem Betrieb.

2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit administrativ-akademischen Schnittstellenfunktionen können Aufgaben in den Leistungsbereichen übernehmen. Die Hochschulleitung regelt die Einzelheiten.

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